Rechtsgrundlagen

veraltes Recht: Einmalbeiträge

Einmalige Beträge:

Die Kosten für Umbau, Erneurung oder Erweite- rung jeder einzelnen Straße werden auf die Anlieger umgelegt. Dabei werden die Grundstücks-fläche und die Nutzung berücksichtigt. Berechnungsbeispiel: Gesamtkosten: 422 000 € 

Gemeindeanteil: 105 500 € Beitragsfähige

Kosten: 316 500 € Einmaliger Beitrag:

16,89 / m²

 

Quelle: HZ 24.11.2016

 

Kosten/Grundstücksgröße:

 

  100  m²           1.689 €

  500  m²           8.445 €

1000  m²         16.890 €

2000  m²         33.780 €

3000  m²         50.670 € 

 

zugrundeliegende Beispielfläche:

 

16.739 m²

 

 

Alternative: wiederkehrende Straßenbeiträge

Die Gemeinde wird in Abrechnungsgebiete

unterteilt, sinnvollerweise jeweils die Ortsteile und die Gewerbegebiete. Die Kosten jedes Straßenbau-projekts werden auf das ganze Dorf umgelegt. Sie können zudem auf mehrere Jahre (bis zu fünf) verteilt werden. Im oben genannten Beispiel würde das einen Betrag von

0,195 €/m² bedeuten. Die Gesamtkosten für die Bürger bleiben gleich, allerdings verteilt sich die Summe in kleinen Beiträgen über viele Jahre.

 

Quelle: HZ 24.11.2016

 

(Zahlen abhängig von der Gesamtgröße des Abrechnungsgebietes z.B. Ortsteil)