§ 1 Name, Zweck
(1) Der Verein führt den Namen „Anliegerschutz statt Gebührenkatastrophe“
(2) Zweck des Vereins ist das Herbeiführen einer gemeindlichen Straßenbeitragssatzung mit wiederkehrenden Straßenbeiträgen in der Gemeinde Hohenroda.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
§ 3 Organe
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
§ 4 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der
1.Vorsitzenden
2. Stellvertreter(in)
3. Kassenführer(in)
4. Schriftführer(in)
5. stellvertretende Schriftführer(in)
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
(2) Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen.
Im Eilfall können auch kürzere Fristen zulässig sein. In solchem Fall sind satzungsändernde, vereinsauflösende, Abwahlen und Neuwahlen des Vorstandes betreffende Beschlüsse nur zulässig, wenn sie mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt eingetragenen Vereinsmitglieder beschlossen wurden.
Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 11.12.2016 beschlossen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro pro Jahr für Einzelmitglieder
für mehrere Mitglieder in einem Haushalt 20 Euro pro Jahr zusammen.