Der Gebührenschreck geht um in unserer Gemeinde. Straßen müssen wieder Instand gesetzt werden, aber auch einige grundhaft wiederausgebaut werden. Aufgrund der
derzeitigen, antiquierten Straßenbeitragssatzung kommen auf die Anlieger horrende Beiträge im hohen vierstelligen Bereich zu, selbst fünfstellige Beiträge werden keine Seltenheit bleiben. Diese hohen Beträge werden grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Beitragsbescheid
fällig.
Seit der Gesetzesänderung im Mai 2018 ist zwar eine Ratenzahlung von bis zu 20 Jahren eingeräumt möglich, dennoch ist auch diese dann zu verzinsen und führt ebenfalls
zu erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Gemeinden, die auch diese Beträge vorfinanzieren müssen..
Dies wird zum Teil existenzgefährdend, möglicherweise existenzvernichtend sein.